Abgabe von Borax - abda.de

Nach Paragraf 1 Absatz 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung besteht ein absolutes Abgabeverbot krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Stoffe an private Endverbraucher. Aus diesem Grund darf Borax in der Apotheke nicht mehr abgegeben werden. Die geänderte Richtlinie wird zwar erst am 1. Juni

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